Es ist ein schmerzlicher Weg, einen geliebten Menschen zu seiner letzten Ruhestätte zu begleiten. Aber es ist auch ein wichtiger Schritt, um mit der neuen Lebenssituation um zu gehen. Das Grab ist oft ein zentraler Ort der Trauer und für die meisten Menschen eine große Hilfe, um in der ersten Zeit die Trauer und den Schmerz zu bewältigen. Die Erdbestattung ist eine der traditionellsten Bestattungsformen unserer Kultur. Hier wird der Verstorbene mit dem Sarg nach einer Trauerfeier von der Trauergemeinde zum Grab begleitet. Das traditionelle Grab kann von den Hinterbliebenen nach eigenen Vorstellungen individuell gestaltet werden. Dies beinhaltet die Grabgestaltung mit Grabsteinen, Steelen oder Kreuzen sowie auch die gärtnerische Grabpflege. Die Gräber können in unterschiedlichen Größen, vom Einzel- bis zum Familiengrab, erworben werden. Diese Grabstätte wird oftmals zur Ruhestätte für die ganze Familie und kann von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das Nutzungsrecht wird in der Regel für 25 Jahre erworben und kann mehrmalig, auch jährlich, verlängert werden. In einigen Ausnahmen kann die Ruhefrist auch 30 Jahre betragen.
Einheitliches Grabkammersystem für Sargbestattungen
Bei dieser Grabart wird der Sarg in einer unterirdischen Grabkammer bestattet. Diese wird dann mit einer Betonplatte verschlossen und anschließend mit einer Rasenfläche abgedeckt. Durch die Friedhofsverwaltung wird eine einheitliche Pflege der Rasenfläche gewährleistet. Die Selbstgestaltung des Grabes ist somit nicht möglich. Den Hinterbliebenen wird die Möglichkeit gegeben, das Grab mit einem Stein in vorgeschriebener Größe zu kennzeichnen. Durch die besondere Beschaffenheit der Grabkammern wird das Nutzungsrecht dieser Grabstellen auf 12 Jahre beschränkt. Das Nutzungsrecht kann einmalig um 12 Jahre verlängert werden. Die Beisetzung weiterer Familienangehöriger ist in diesem Grab nicht möglich.